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   KG, 30.10.2012 - 1 W 46 - 67/12, 1 W 46/12, 1 W 47/12, 1 W 48/12, 1 W 49/12   

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https://dejure.org/2012,35867
KG, 30.10.2012 - 1 W 46 - 67/12, 1 W 46/12, 1 W 47/12, 1 W 48/12, 1 W 49/12 (https://dejure.org/2012,35867)
KG, Entscheidung vom 30.10.2012 - 1 W 46 - 67/12, 1 W 46/12, 1 W 47/12, 1 W 48/12, 1 W 49/12 (https://dejure.org/2012,35867)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46 - 67/12, 1 W 46/12, 1 W 47/12, 1 W 48/12, 1 W 49/12 (https://dejure.org/2012,35867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 GBO, § 22 GBO, § 47 Abs 2 GBO
    Grundbuchverfahren: Wirksamwerden einer notariell beglaubigten Eintragungsbewilligung bei Erteilung der Bewilligung durch den Begünstigten im Namen des Betroffenen aufgrund Vollmacht bei gleichzeitiger Bewilligung im eigenen Namen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes i.S.d. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO bei fehlendem Eintragungshindernis bzgl. einer Änderungen im Gesellschafterbestand einer GbR

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksame Berichtigungsbewilligung im Zeitpunkt der Erklärung durch Bevollmächtigten (Begünstigten) trotz Widerruf der Vollmacht durch Betroffenen vor Eintragungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird die Erklärung der Eintragungsbewilligung wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 56
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 19.07.2011 - 1 W 491/11

    Grundbuchberichtigung: Anforderungen an die Löschung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Änderungen im Gesellschafterbestand sind wegen der Anordnungen in §§ 899a BGB, 47 Abs. 2 GBO als Änderung der rechtlichen Verhältnisse am Grundstück zu behandeln (BGH, NJW 2011, 615, 617; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 W 491 und 492/11 - FGPrax 2011, 217; vgl. auch BT-Drs.

    Für die Löschung des Beteiligten zu 4 als Gesellschafter der eingetragenen Eigentümerin bedarf es seiner Bewilligung, § 19 GBO (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 W 491-492/11 - FGPrax 2011, 217).

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Änderungen im Gesellschafterbestand sind wegen der Anordnungen in §§ 899a BGB, 47 Abs. 2 GBO als Änderung der rechtlichen Verhältnisse am Grundstück zu behandeln (BGH, NJW 2011, 615, 617; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 W 491 und 492/11 - FGPrax 2011, 217; vgl. auch BT-Drs.
  • OLG Hamm, 11.05.2004 - 15 W 163/04

    Prüfung des Fortbestehens der Bevollmächtigung

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Maßgeblich kommt es dabei auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eintragungsbewilligung an (OLG Hamm, FGPrax 2004, 266).
  • BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 62/93

    Vormerkung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Die Bewilligung wird wirksam und damit als Verfahrenshandlung bindend und unwiderruflich, wenn sie beim Grundbuchamt durch den Betroffenen oder seinen Vertreter in Urschrift oder Ausfertigung eingereicht oder dem Begünstigten mit dem Willen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt worden ist (BayObLG, DNotZ 1994, 182, 183; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 785; Demharter, § 19 Rdn. 21 und 112; Schöner/Stöber, Rdn. 107).
  • KG, 21.11.2011 - 1 W 652/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Verfügungsbefugnis eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Der Zeitraum bis zum Eingang des Antrags bei dem Grundbuchamt am 20. Juni 2011 war nicht so lang, dass Anlass zu Zweifeln gegeben wäre, die Urschrift befinde sich nicht mehr bei den Antragstellern (vgl. hierzu: Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8; Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 W 638-639/11 - NJW-RR 2012, 786).
  • KG, 16.09.1997 - 1 W 4156/97

    Beglaubigte Abschrift einer beglaubigten Abschrift der Urkunde als urkundlicher

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Es ist aber anerkannt, dass etwa die Vorlage einer beglaubigten Legitimationsurkunde dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urschrift oder Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (Senat, Beschluss vom 29. November 2111 - 1 W 71/11 - FGPrax 2012, 9; Beschluss vom 16. September 1997 - 1 W 4156/97 - Rpfleger 1998, 108).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1994 - 20 W 333/94

    Wiederverwendbarkeit einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Die Bewilligung wird wirksam und damit als Verfahrenshandlung bindend und unwiderruflich, wenn sie beim Grundbuchamt durch den Betroffenen oder seinen Vertreter in Urschrift oder Ausfertigung eingereicht oder dem Begünstigten mit dem Willen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt worden ist (BayObLG, DNotZ 1994, 182, 183; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 785; Demharter, § 19 Rdn. 21 und 112; Schöner/Stöber, Rdn. 107).
  • KG, 29.11.2011 - 1 W 71/11

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Vorlage des Originals einer steuerlichen

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Es ist aber anerkannt, dass etwa die Vorlage einer beglaubigten Legitimationsurkunde dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urschrift oder Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (Senat, Beschluss vom 29. November 2111 - 1 W 71/11 - FGPrax 2012, 9; Beschluss vom 16. September 1997 - 1 W 4156/97 - Rpfleger 1998, 108).
  • KG, 15.12.2011 - 1 W 638/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben und der

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    Der Zeitraum bis zum Eingang des Antrags bei dem Grundbuchamt am 20. Juni 2011 war nicht so lang, dass Anlass zu Zweifeln gegeben wäre, die Urschrift befinde sich nicht mehr bei den Antragstellern (vgl. hierzu: Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 1 W 652/11 - FGPrax 2012, 8; Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 W 638-639/11 - NJW-RR 2012, 786).
  • KG, 15.01.1985 - 1 W 475/84

    Formbedürftigkeit einer Abschluß- und Auflassungsvollmacht; Formerfordernis der

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12
    In diesem Fall ist dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (Senat, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 1 W 475/84 - OLGZ 1985, 184, 185).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1979 - 20 W 724/79
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

    Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des

    (2) Ausnahmsweise kann die Bewilligung bereits mit dem Abschluss des Beurkundungsvorgangs nicht mehr widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die für den Begünstigten einen gesetzlichen (§ 51 BeurkG) und daher unentziehbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausfertigung der Bewilligungsurkunde begründen (BayObLG DNotZ 1994, 182/183; KG FGPrax 2015, 10/11 und FGPrax 2013, 56; OLG Hamm OLGZ 1989, 9/13; OLG Naumburg FGPrax 1998, 1/2; Demharter § 19 Rn. 24; Hügel/Holzer § 19 Rn. 31; Schöner/Stöber Rn. 107; KEHE/Munzig § 19 Rn. 116).

    (1) Nach der herrschenden Ansicht muss eine wirksame Vollmacht oder ein dem gleichstehender Vertrauenstatbestand noch im Zeitpunkt des Wirksamwerdens, etwa durch Vorlage beim Grundbuchamt, bestehen (BayObLG Rpfleger 1986, 216 f.; KG FGPrax 2015, 10/11; FGPrax 2013, 56; DNotZ 1972, 615/617; Demharter § 19 Rn. 74.2; Hügel/Holzer § 19 Rn. 99; Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 288 mit Schaub AT G Rn. 1 mit 165, 172; KEHE/Munzig § 19 Rn. 121, 133, 136; KEHE/Volmer § 29 Rn. 157; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. Einl E Rn. 9 mit 98).

  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

    Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf

    (2) Ausnahmsweise wird die Bewilligung bereits mit dem Abschluss des Beurkundungsvorgangs dann wirksam, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die für den Begünstigten einen gesetzlichen (§ 51 BeurkG) und daher unentziehbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausfertigung der Bewilligungsurkunde begründen (BayObLG DNotZ 1994, 182/183; KG FGPrax 2015, 10/11 und FGPrax 2013, 56; OLG Hamm OLGZ 1989, 9/13; OLG Naumburg FGPrax 1998, 1/2; Demharter § 19 Rn. 24; Hügel/Holzer § 19 Rn. 31; Schöner/Stöber Rn. 107; KEHE/Munzig § 19 Rn. 116).

    (1) Nach herrschender Ansicht muss eine wirksame Vollmacht oder ein dem gleichstehender Vertrauenstatbestand noch im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der verfahrensrechtlichen Erklärung, etwa durch Vorlage beim Grundbuchamt, bestehen (BayObLG Rpfleger 1986, 216 f.; KG FGPrax 2015, 10/11; FGPrax 2013, 56; DNotZ 1972, 615/617; Demharter § 19 Rn. 74.2; Hügel/Holzer § 19 Rn. 99; Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 288 mit Schaub AT G Rn. 1 mit 165, 172; KEHE/Munzig § 19 Rn. 121, 133, 136; KEHE/Volmer § 29 Rn. 157; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. Einl E Rn. 9 mit 98).

  • KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18

    Nachweis der Vertretungsmacht des Vertreters gegenüber dem Grundbuchamt

    aa) Grundsätzlich wird die Bewilligung erst dann wirksam, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Erklärung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56; Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 21).

    Es ist aber anerkannt, dass die Vorlage einer beglaubigten Legitimationsurkunden dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urschrift oder Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56).

  • OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17

    Übertragung von Grundeigentum

    Das Wort "bewilligen" muss unter diesen Voraussetzungen nicht zwingend genutzt werden; dass die Eintragung bewilligt wird, kann sich unter anderem auch daraus ergeben, dass die Eintragung "beantragt" wird (KG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 -, juris, Rn. 10 m.w.N.); genügen können auch Formulierungen wie "bitten", "verlangen", "mit der Eintragung einverstanden sein", oder "das Grundbuchamt ermächtigen" ( Munzig , a.a.O., Rn. 17).
  • KG, 04.11.2014 - 1 W 247/14

    Grundbucheintragung: Formgerechter Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für

    Sie wird erst dann wirksam, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Erklärung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 42-67/12 - FGPrax FGPrax 2013, 56; Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 21).
  • KG, 24.09.2020 - 1 W 1347/20

    Löschungsberechtigung mittels Handelsregister bei Registerblattschließung

    aa) Grundsätzlich wird die Bewilligung erst dann wirksam, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Erklärung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56).
  • KG, 14.07.2015 - 1 W 688/15

    Grundbuchsache: Erteilung einer Eintragungsbewilligung durch

    Dieser Zeitpunkt liegt vor der Einreichung der Löschungsbewilligung bei dem Grundbuchamt, weil sie den Beteiligten zur dortigen Vorlage ausgehändigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12, FGPrax 2013, 56).
  • OLG München, 10.03.2014 - 34 Wx 512/13

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines einseitig widerruflichen

    Weil dieses Ziel ersichtlich nur über eine Bewilligung (vgl. § 19 GBO) zu erreichen ist, hat der Senat auch keine grundsätzlichen Bedenken, in diesem - gemischten - Antrag (§ 13 Abs. 1, § 30 GBO) zugleich auch die Eintragungsbewilligung zu erblicken (KG FGPrax 2013, 56; Demharter § 19 Rn. 27).
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19

    Grundbuchsache: Unwiderruflichkeit einer Notariatsangestelltenvollmacht zur

    Die Bewilligung wird regelmäßig wirksam und damit als Verfahrenshandlung bindend und unwiderruflich, wenn sie bei dem Grundbuchamt mit dem Willen des Erklärenden in Urschrift oder Ausfertigung eingereicht oder dem Begünstigten mit dem Willen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt worden ist (Senat, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 W 342/18 - DNotZ 2019, 445, 446; Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56).
  • OLG München, 11.03.2014 - 34 Wx 512/13

    Eintragungsfähigkeit der Abänderung einer im Grundbuch eingetragenen Vereinbarung

    Weil dieses Ziel ersichtlich nur über eine Bewilligung (vgl. § 19 GBO ) zu erreichen ist, hat der Senat auch keine grundsätzlichen Bedenken, in diesem - gemischten - Antrag (§ 13 Abs. 1 , § 30 GBO ) zugleich auch die Eintragungsbewilligung zu erblicken (KG FGPrax 2013, 56; Demharter § 19 Rn. 27).
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 164/19

    Unwiderruflich erteilte Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar!

  • KG, 14.07.2015 - 1 W 689/15

    Eintragungsbewilligung: Fortbestand von Haupt- und Untervollmacht ist

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